Die rechtmäßige und ethische Geschäftstätigkeit ist ein zentraler Anspruch in der IKT-Ost AöR. Hinweise auf mögliche Verstöße helfen uns, Schäden für unsere Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner und unser Unternehmen abzuwenden. Im Rahmen der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum Hinweisgeberschutz und zur Stärkung unserer Compliance-Kultur hat die IKT-Ost AöR eine interne Meldestelle implementiert. Diese Meldestelle ist ein wichtiger Bestandteil der Unternehmenskultur und soll sicherstellen, dass Verstöße gegen Gesetze und weiteren Vorschriften auf sicherem, vertraulichem Wege gemeldet und entsprechend bearbeitet werden können
Wie Sie melden können:
- Abgabe der Meldung ganz einfach und vertraulich auf dem Meldestellenportal der IKT-Ost (siehe Link unter) – auf Wunsch auch anonym
- sämtliche Kommunikation läuft über die Meldestellenplattform und ist verschlüsselt sowie datenschutzkonform
Was Sie melden können:
- Strafbare Handlungen oder Unterlassungen.
- Verstöße, die mit Geldbußen belegt sind, insbesondere wenn sie das Leben, die Gesundheit, die Rechte der Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane betreffen.
- Sonstige Verstöße im Anwendungsbereich des HinSchG
Wichtig: Die Meldungen sollten auf begründeten Verdachtsmomenten basieren und nicht bloße Vermutungen sein. Die gemeldeten Verstöße müssen sich auf berufliche Tätigkeiten beziehen. Meldungen über privates Fehlverhalten ohne Bezug zur beruflichen Tätigkeit, unbegründete
Spekulationen, Gerüchte oder falsche Verdächtigungen sind nicht umfasst.
Beim Meldestellenportal handelt es sich nicht um eine Beschwerdeplattform – wir bitten daher darum, von der Einreichung allgemeiner Beschwerden im Portal abzusehen und stattdessen den Kontakt auf üblichem Wege zu uns zu suchen!
Neben der genannten internen Meldestelle existieren auch externe Stellen, an die Meldungen abgegeben werden können, derzeit beispielsweise beim Bundesamt für Justiz, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen sowie beim Bundeskartellamt.