Die DS-FIM-Methode unterstützt öffentliche Verwaltungen bei der Erstellung des VVT-V nach Artikel 30 Absatz 1 DSGVO.

Sie ist bundesweit für Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen anwendbar.

Jede Behörde und sonstige öffentliche Stelle muss die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und weiterer Datenschutzgesetze jederzeit nachweisen können. Für die konkrete Ausgestaltung der Nachweise ist u.a. ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen (VVT-V) zu erstellen.

Die Erstellung des VVT-V kann angesichts des Umfangs der Inhalte sowie der Anzahl der zu beschreibenden Verarbeitungstätigkeiten sehr aufwendig sein. Durch Nutzung von FIM-Stamminformationen können der Arbeitsaufwand reduziert und die Inhalte der VVT-V Einträge teilweise standardisiert werden = DS-FIM-Methode.

Die Entwicklung der Methode erfolgte im Rahmen des Förderprogramms OZG Kommunal 3+ des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

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